Kredit in der Karenz – ist eine Wohnbaufinanzierung möglich?

Ist ein Kredit in der Karenz grundsätzlich möglich?
Gerade wenn Nachwuchs erwartet wird oder bereits da ist, verändert sich häufig auch der Wohnbedarf. Die bisherige Wohnung wird zu klein, ein zusätzliches Kinderzimmer wird benötigt oder der Wunsch nach einem eigenen Haus wird konkreter.
Genau zu diesem Zeitpunkt befindet sich jedoch häufig ein Elternteil bereits im Mutterschutz oder in Karenz. Das bisherige Erwerbseinkommen fällt vorübergehend weg und wird durch Wochengeld bzw. Kinderbetreuungsgeld ersetzt.
Viele Familien stellen sich daher die Frage: Ist ein Kredit in der Karenz überhaupt möglich?
Grundsätzlich ja. Eine Karenz schließt eine Wohnbaufinanzierung nicht automatisch aus. Allerdings betrachten Banken die Einkommenssituation während dieser Zeit genauer. Entscheidend sind unter anderem das Einkommen des zweiten Kreditnehmers, das gewählte Karenzmodell, die Leistbarkeit während der Karenz sowie der geplante Wiedereinstieg ins Berufsleben.
1. Ist ein Kredit in der Karenz grundsätzlich möglich?
Die wichtigste Nachricht vorweg: Ja, ein Kredit in der Karenz ist grundsätzlich möglich.
Ob und in welcher Höhe eine Finanzierung dargestellt werden kann, muss jedoch immer individuell geprüft werden. Entscheidend ist nicht nur die aktuelle Einkommenssituation, sondern auch, wie die Finanzierung während der Karenz und nach dem Wiedereinstieg ins Berufsleben aussieht.
In der Praxis ist die Karenz daher meist Teil einer gemeinsamen Familienfinanzierung. Üblicherweise gibt es einen zweiten Kreditnehmer bzw. eine zweite Kreditnehmerin mit einem laufenden und nachhaltigen Erwerbseinkommen.
Die Bank prüft dabei insbesondere, ob die gewünschte Kreditrate mit dem derzeit verfügbaren Haushaltseinkommen leistbar ist und ob die Finanzierung auch langfristig zur finanziellen Situation der Familie passt.
2. Welches Einkommen gibt es während Mutterschutz und Karenz?
Rund um Schwangerschaft, Mutterschutz und Karenz gibt es unterschiedliche Einkommensarten. Für eine Finanzierung ist wichtig zu unterscheiden, woher das jeweilige Einkommen stammt und wie lange es bezogen wird.
Wochengeld während des Mutterschutzes
Während des Mutterschutzes wird grundsätzlich Wochengeld bezogen. Dessen Höhe orientiert sich bei unselbstständig Erwerbstätigen am bisherigen Einkommen.
Für Kreditnehmerinnen wirkt die Situation daher auf den ersten Blick oft komfortabel: Das Wochengeld kann dem vorherigen Erwerbseinkommen relativ nahekommen.
Für die langfristige Kreditprüfung ist es allerdings nur bedingt relevant. Banken betrachten das Wochengeld üblicherweise nicht wie ein dauerhaftes Erwerbseinkommen, da es nur für einen begrenzten Zeitraum bezogen wird. Für die Finanzierung ist daher insbesondere entscheidend, welche Einkommenssituation danach während der Karenz besteht.
Kinderbetreuungsgeld
Nach dem Mutterschutz stehen unterschiedliche Varianten des Kinderbetreuungsgeldes zur Verfügung. Grundsätzlich wird zwischen dem Kinderbetreuungsgeld-Konto und dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld unterschieden.
Die Varianten unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich Höhe und Bezugsdauer. Für die Finanzierung ist vor allem relevant, welche Variante tatsächlich gewählt wurde und welches monatliche Einkommen der Familie während dieser Zeit zur Verfügung steht.
Offizielle Informationen zu den Varianten des Kinderbetreuungsgeldes.
Familienbeihilfe
Zusätzlich erhält die Familie Familienbeihilfe. Diese kann bei der Haushaltsrechnung als zusätzliche Einnahme relevant sein, wobei die konkrete Berücksichtigung von Bank zu Bank unterschiedlich ausfallen kann.
Sie verbessert zwar das verfügbare Familieneinkommen, kann den Rückgang eines bisherigen Erwerbseinkommens aber naturgemäß nicht vollständig ausgleichen.
3. Wie rechnen Banken das Einkommen während der Karenz?
Dieser Punkt überrascht viele Kreditnehmer.
Auch wenn ein Immobilienkredit beispielsweise über 30 oder 35 Jahre läuft und die Karenz nur einen vergleichsweise kurzen Abschnitt davon betrifft, betrachten Banken grundsätzlich auch die aktuelle Einkommenssituation während der Karenz.
Das kann auf den ersten Blick etwas streng wirken. Schließlich kann die Haushaltsrechnung während der Karenz deutlich schlechter aussehen als davor und voraussichtlich auch schlechter als nach dem Wiedereinstieg ins Berufsleben.
Genau deshalb kommt es auf mehrere Faktoren an:
- Welche Variante des Kinderbetreuungsgeldes wurde gewählt?
- Wie lange dauert die Karenz noch?
- Wann erfolgt der Wiedereinstieg?
- Erfolgt dieser in Vollzeit oder Teilzeit?
- Welches Einkommen ist nach der Karenz zu erwarten?
- Wie hoch ist das laufende Einkommen des zweiten Kreditnehmers?
Einige Banken können unter bestimmten Voraussetzungen bereits stärker auf das Einkommen nach der Karenz abstellen – beispielsweise dann, wenn der Wiedereinstieg unmittelbar bevorsteht und entsprechend dokumentiert werden kann.
Deshalb kann ein relativ kleiner zeitlicher Unterschied bei einer Finanzierung während der Karenz durchaus relevant sein.
Beispiel vor der Karenz:
Partner A: 3.200 Euro netto
Partnerin B: 2.500 Euro netto
Haushaltseinkommen: 5.700 Euro
Während der Karenz fällt das bisherige Erwerbseinkommen von Partnerin B weg und wird durch das jeweilige Kinderbetreuungsgeld ersetzt. Dazu kommt die Familienbeihilfe.
Die Bank sieht damit zunächst ein niedrigeres aktuelles Haushaltseinkommen. Gleichzeitig kann sie sich aber auch mit der Frage beschäftigen, wann und unter welchen Voraussetzungen das Erwerbseinkommen der karenzierten Person wieder zur Verfügung stehen wird.
4. Warum ist die Wiedereinstellungsbestätigung so wichtig?
Viele Kreditnehmerinnen fragen sich an dieser Stelle: Warum benötigt die Bank überhaupt eine Bestätigung meines Arbeitgebers? Ich habe doch ein aufrechtes Dienstverhältnis und entsprechende gesetzliche Ansprüche.
Für die Bank geht es allerdings darum, die zukünftige Einkommenssituation möglichst nachvollziehbar zu dokumentieren.
Eine Wiedereinstellungs- bzw. Arbeitgeberbestätigung sollte daher insbesondere Auskunft darüber geben:
- wann der Wiedereinstieg geplant ist,
- in welchem Beschäftigungsausmaß die Rückkehr erfolgt,
- ob Vollzeit oder Teilzeit gearbeitet wird und
- welches Einkommen nach dem Wiedereinstieg voraussichtlich erzielt wird.
In der Praxis handelt es sich dabei häufig um eine Formalität. Eine entsprechende Bestätigung kann meist über die Personal- bzw. HR-Abteilung des Arbeitgebers eingeholt werden.
Für Banken wird diese Bestätigung zunehmend wichtig, weil ein früheres Vollzeiteinkommen nicht automatisch dem zukünftigen Einkommen entsprechen muss. Wer beispielsweise vor der Geburt 40 Stunden gearbeitet hat und nach der Karenz mit 25 oder 30 Stunden zurückkehrt, wird üblicherweise auch ein entsprechend anderes Einkommen erzielen.
5. Kann die Kreditrate erst nach der Karenz beginnen?
Bei einigen Banken und Finanzierungskonstellationen besteht die Möglichkeit, die Rückzahlung an die Karenzsituation anzupassen.
Eine Variante kann ein tilgungsfreier Zeitraum sein. Dabei beginnt die reguläre Tilgung des Kredites beispielsweise erst nach dem Wiedereinstieg ins Berufsleben.
Wichtig ist allerdings: Tilgungsfrei bedeutet nicht zinsfrei.
Auch während eines tilgungsfreien Zeitraums fallen für den bereits aushaftenden bzw. ausbezahlten Kreditbetrag Zinsen an. Diese Kosten müssen daher ebenfalls in die Finanzierungsplanung einbezogen werden.
Ob und für welchen Zeitraum eine solche Gestaltung möglich ist, hängt von der jeweiligen Bank, der Finanzierung und der individuellen Einkommenssituation ab. Einen generellen Anspruch darauf gibt es nicht.
6. Einnahmen und Ausgaben verändern sich mit einem Kind
Bei der Planung eines Kredites in der Karenz sollte nicht ausschließlich auf die Einnahmenseite geschaut werden.
Mit einem Kind verändert sich auch die Ausgabensituation eines Haushalts. Lebensmittel, Kleidung, Kinderbetreuung und zahlreiche weitere laufende Kosten kommen hinzu oder verändern sich.
Gleichzeitig kann das Erwerbseinkommen durch Karenz oder einen späteren Teilzeit-Wiedereinstieg sinken. Die Familienbeihilfe stellt zwar eine zusätzliche Einnahme dar, kann diese Veränderungen aber nicht vollständig auffangen.
Deshalb ist eine realistische Haushaltsrechnung besonders wichtig.
Entscheidend ist nicht nur, welche Kreditrate eine Bank maximal genehmigt, sondern welche Kreditrate langfristig zum Familienbudget passt.
Diese und weitere Infos finden Sie im Ratgeber „Wie viel Kredit kann ich mir leisten?“
7. Was ist, wenn ein weiteres Kind geplant ist?
Auch die weitere Familienplanung sollte bei einer langfristigen Wohnbaufinanzierung berücksichtigt werden.
Wer beispielsweise nach dem ersten Kind wieder ins Berufsleben einsteigt und bereits weiß, dass ein weiteres Kind geplant ist, sollte die Finanzierung nicht ausschließlich auf eine kurzfristige Phase mit zwei Erwerbseinkommen ausrichten.
Je nach gewähltem Karenzmodell und persönlicher Lebensplanung können sich mehrere Phasen abwechseln:
Karenz → Wiedereinstieg → Erwerbseinkommen → weiteres Kind → neuerlicher Mutterschutz bzw. Karenz
Wie eine Familie ihre Karenzzeiten und den Wiedereinstieg konkret gestaltet, ist eine persönliche Entscheidung. Für die Finanzierung ist allerdings wichtig, unterschiedliche Einkommensphasen bereits bei der Planung mitzudenken.
8. Welche Unterlagen benötigt die Bank während der Karenz?
Bei einem Kredit in der Karenz benötigt die Bank neben den üblichen Finanzierungsunterlagen zusätzliche Informationen zur aktuellen und zukünftigen Einkommenssituation.
Je nach Bank können insbesondere folgende Unterlagen erforderlich sein:
- Einkommensnachweise des arbeitenden Partners bzw. der Partnerin
- Gehaltsabrechnungen der karenzierten Person aus der Zeit vor Mutterschutz bzw. Karenz
- Nachweis über das Kinderbetreuungsgeld
- Nachweis über die Familienbeihilfe
- Karenzvereinbarung bzw. entsprechende Bestätigung
- Wiedereinstellungs- bzw. Arbeitgeberbestätigung
- Information über den geplanten Zeitpunkt des Wiedereinstiegs
- Information über das zukünftige Beschäftigungsausmaß
- gegebenenfalls Bestätigung über das voraussichtliche Einkommen nach der Karenz
Gerade die Einkommensnachweise vor der Karenz sind hilfreich. Sie geben der Bank einen nachvollziehbaren Eindruck davon, welches Erwerbseinkommen zuvor erzielt wurde und welche Einkommenssituation nach dem Wiedereinstieg wieder realistisch sein könnte.
Welche Unterlagen sonst noch für eine Finanzierung relevant sind, erfahren Sie im Ratgeber „Welche Unterlagen braucht die Bank?“
9. Praxisbeispiel: Hauskauf während der Karenz
Eine Familie mit einem Kind möchte eine Immobilie kaufen.
Vor der Karenz:
Partner A: 3.200 Euro netto
Partnerin B: 2.500 Euro netto
Gemeinsames Erwerbseinkommen: 5.700 Euro
Während der Karenz:
Partner A verdient weiterhin 3.200 Euro netto. Partnerin B bezieht Kinderbetreuungsgeld. Zusätzlich erhält die Familie Familienbeihilfe.
Das aktuell verfügbare Haushaltseinkommen liegt damit unter dem Einkommen vor der Geburt.
Nach der Karenz:
Partnerin B plant den Wiedereinstieg in zehn Monaten mit 30 Wochenstunden. Das erwartete Nettoeinkommen beträgt beispielsweise rund 2.000 Euro.
Für die Finanzierung sind damit drei unterschiedliche Phasen relevant:
Phase 1: Einkommenssituation vor der Karenz
Phase 2: aktuelle Einkommenssituation während der Karenz
Phase 3: zukünftige Einkommenssituation nach dem Wiedereinstieg
Entscheidend ist, dass die Finanzierung auch während der finanziell schwächeren Phase leistbar bleibt und die bankseitigen Vorgaben zur Schuldendienstfähigkeit eingehalten werden.
Das Beispiel zeigt gleichzeitig, warum eine Finanzierung während der Karenz individuell betrachtet werden muss. Eine einfache Hochrechnung des früheren Haushaltseinkommens würde die tatsächliche Situation der Familie nicht ausreichend abbilden.
10. Ist ein Wohnkredit ausschließlich mit Karenzeinkommen möglich?
Kurz gesagt: In der Praxis nein.
Kinderbetreuungsgeld ist eine zeitlich begrenzte Sozialleistung und stellt für eine langfristige Immobilienfinanzierung kein mit einem dauerhaften Erwerbseinkommen vergleichbares Einkommen dar.
Ein Kredit in der Karenz wird daher üblicherweise innerhalb eines Familienverbundes dargestellt, in dem zumindest ein weiterer Kreditnehmer über ein ausreichendes und nachhaltiges Erwerbseinkommen verfügt.
11. Gute Planung beginnt idealerweise vor der Karenz
Der Wunsch nach größerem Wohnraum entsteht häufig erst dann, wenn das erste Kind bereits unterwegs oder geboren ist.
Finanziell ist es allerdings sinnvoll, sich möglichst früh mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
Wer bereits weiß, dass in den nächsten Jahren Nachwuchs geplant ist und gleichzeitig eine Immobilie gekauft oder gebaut werden soll, kann unterschiedliche Szenarien bereits vorab durchrechnen:
heutiges Einkommen → Mutterschutz → Karenz → Wiedereinstieg → mögliche weitere Karenz
Dadurch lässt sich wesentlich besser beurteilen, welche Kreditrate nicht nur heute, sondern auch während einkommensschwächerer Phasen gut tragbar ist.
Eine langfristige Wohnbaufinanzierung sollte schließlich nicht nur zur aktuellen Lebenssituation passen, sondern auch genügend Spielraum für Veränderungen innerhalb der Familie lassen.
Fazit: Kredit in der Karenz und Wohnbaufinanzierung schließen sich nicht aus
Ein Kredit in der Karenz ist grundsätzlich möglich. Die Karenz allein ist kein Ausschlussgrund für eine Wohnbaufinanzierung.
Entscheidend sind vielmehr die gesamte Einkommenssituation der Familie, das laufende Einkommen des zweiten Kreditnehmers, das gewählte Karenzmodell, die Dauer der Karenz und der geplante Wiedereinstieg ins Berufsleben.
Eine gute Finanzierungsplanung betrachtet deshalb nicht nur die heutige Situation. Sie berücksichtigt auch die finanziell schwächere Phase während der Karenz und das voraussichtliche Familienbudget nach dem Wiedereinstieg.
Wer diese unterschiedlichen Phasen frühzeitig berücksichtigt, kann die Finanzierung entsprechend planen und gemeinsam mit einem Finanzierungsvermittler prüfen, welche Banken und Finanzierungsmodelle zur persönlichen Situation passen.
Häufige Fragen zum Kredit in der Karenz
Bekomme ich während der Karenz einen Wohnkredit?
Ja. Ein Kredit in der Karenz ist grundsätzlich möglich, sofern die gesamte Einkommens- und Vermögenssituation des Haushalts eine Finanzierung zulässt. In der Praxis ist insbesondere ein ausreichendes laufendes Erwerbseinkommen des zweiten Kreditnehmers wichtig.
Wird Kinderbetreuungsgeld von der Bank als Einkommen angerechnet?
Banken berücksichtigen die aktuelle Einkommenssituation während der Karenz, allerdings kann die konkrete Anrechnung des Kinderbetreuungsgeldes je nach Bank und gewähltem Modell unterschiedlich ausfallen. Zusätzlich spielen Dauer der Karenz und der geplante Wiedereinstieg eine wichtige Rolle.
Wird Wochengeld bei einer Wohnbaufinanzierung berücksichtigt?
Wochengeld ist zeitlich begrenzt und wird daher für eine langfristige Finanzierung üblicherweise nicht wie ein dauerhaftes Erwerbseinkommen behandelt. Für die Bank ist insbesondere relevant, welche Einkommenssituation während der anschließenden Karenz und nach dem Wiedereinstieg besteht.
Brauche ich eine Wiedereinstellungsbestätigung?
In der Praxis verlangen Banken zunehmend eine entsprechende Arbeitgeberbestätigung. Daraus sollten insbesondere der geplante Wiedereinstieg, das Beschäftigungsausmaß und nach Möglichkeit das voraussichtliche Einkommen hervorgehen.
Kann die Kreditrate erst nach der Karenz beginnen?
Bei manchen Banken kann ein tilgungsfreier Zeitraum vereinbart werden, sodass die reguläre Tilgung beispielsweise erst nach dem Wiedereinstieg beginnt. Die anfallenden Zinsen müssen während dieser Zeit jedoch berücksichtigt werden. Die konkrete Möglichkeit hängt von der Bank und der jeweiligen Finanzierung ab.
Persönliche Finanzierungsberatung während der Karenz
Sie planen Nachwuchs, befinden sich bereits in Karenz oder möchten während der Karenz eine Immobilie kaufen oder bauen?
Gerade in dieser Lebensphase lohnt es sich, die Finanzierung nicht nur anhand des aktuellen Einkommens zu betrachten. Gemeinsam können wir prüfen, wie Ihre Einkommenssituation während der Karenz und nach dem Wiedereinstieg von unterschiedlichen Banken bewertet wird und welche Finanzierung langfristig zu Ihrem Familienbudget passt.