Vorfälligkeitsentschädigung bei Wohnkrediten in Österreich: Bis zu 3% ab 2027

Kreditunterlagen und Taschenrechner zur Berechnung einer vorzeitigen Wohnkredit-Rückzahlung

Vorfälligkeitsentschädigung: Was eine vorzeitige Rückzahlung kosten kann

Wer einen Wohnkredit vorzeitig zurückzahlen oder eine größere Sondertilgung leisten möchte, muss unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Vorfälligkeitsentschädigung – häufig auch Pönale genannt – rechnen. Mit 1. Jänner 2027 ändert sich die gesetzliche Obergrenze dafür deutlich.

Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2027–2028 wird § 20 Abs. 3 Z 2 des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes (HIKrG) geändert. Die bisherige Obergrenze von 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags steigt bei neu abgeschlossenen Kreditverträgen auf bis zu 3 %. Die Änderung gilt für Kreditverträge, die nach dem 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden.

Für bestehende Kreditverträge gibt es somit keine rückwirkende Verschlechterung. Wer bereits einen Wohnkredit abgeschlossen hat oder diesen noch bis Ende 2026 abschließt, fällt hinsichtlich dieser gesetzlichen Höchstgrenze weiterhin unter die bisherige Regelung.

Die Änderung kann dennoch erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung von beispielsweise 300.000 Euro macht es einen Unterschied, ob die gesetzliche Obergrenze bei 1 % oder bei 3 % liegt. Gleichzeitig bedeutet die neue Grenze nicht, dass Banken künftig automatisch immer 3 % verrechnen dürfen.

In diesem Ratgeber erklären wir, wann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, welche Sondertilgungen weiterhin kostenlos möglich sind, was sich ab 2027 konkret ändert und worauf Kreditnehmer bei neuen Wohnbaufinanzierungen achten sollten.

1. Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Im Alltag wird häufig von einer Pönale gesprochen. Genau genommen handelt es sich dabei jedoch nicht um eine Strafe, sondern um eine mögliche Entschädigung der Bank für einen wirtschaftlichen Nachteil, der ihr durch eine vorzeitige Rückzahlung des Kredits entstehen kann.

Besonders relevant ist das bei Krediten mit Fixzinsbindung. Vereinbaren Kreditnehmer und Bank beispielsweise einen Fixzins für fünf, zehn oder zwanzig Jahre, gehen beide Seiten eine langfristige Vereinbarung ein. Vereinfacht gesagt kann man sich das ein wenig wie eine Wette vorstellen: Der Kreditnehmer sichert sich einen bestimmten Zinssatz und damit Planungssicherheit, während die Bank über diesen Zeitraum mit den vereinbarten Zinseinnahmen kalkuliert.

Auch die Bank muss sich für die Vergabe langfristiger Fixzinskredite entsprechend refinanzieren. Für die Kalkulation solcher Konditionen spielen unter anderem die Entwicklungen am Kapitalmarkt und sogenannte Swap-Sätze eine wichtige Rolle. Steigt oder fällt das allgemeine Zinsniveau während der Fixzinsperiode, kann sich die ursprünglich abgeschlossene Vereinbarung für eine der beiden Seiten im Nachhinein als besonders günstig oder weniger günstig herausstellen.

Wird nun während einer laufenden Fixzinsperiode ein größerer Betrag sondergetilgt oder der Kredit vollständig zurückbezahlt, greift der Kreditnehmer vorzeitig in diese langfristige Vereinbarung ein. Für die Bank können dadurch kalkulierte Zinserträge wegfallen und – abhängig vom aktuellen Zinsniveau – ein tatsächlicher wirtschaftlicher Nachteil entstehen.

Das HIKrG ermöglicht Banken deshalb unter bestimmten Voraussetzungen, für diesen voraussichtlich unmittelbar entstehenden Vermögensnachteil eine angemessene und objektiv gerechtfertigte Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen.

Nicht jede Bank verrechnet automatisch die maximale Pönale

In der Praxis gibt es dabei durchaus Unterschiede zwischen den Banken. Die gesetzlich zulässige Obergrenze bedeutet nicht automatisch, dass bei jeder vorzeitigen Rückzahlung der maximal mögliche Betrag verrechnet wird.

Einige Banken berücksichtigen beispielsweise, wie sich das Zinsniveau seit Abschluss des Kredits entwickelt hat und ob ihnen durch die vorzeitige Rückzahlung tatsächlich ein entsprechender wirtschaftlicher Nachteil entsteht. Ist dieser gering oder gar nicht vorhanden, kann auch die verrechnete Vorfälligkeitsentschädigung geringer ausfallen oder im Einzelfall ganz entfallen.

Andere Institute orientieren sich stärker an ihren vertraglichen und gesetzlichen Möglichkeiten. Auch deshalb lohnt es sich, bei der Auswahl einer Wohnbaufinanzierung nicht ausschließlich den Zinssatz, sondern auch Sondertilgungsrechte und die Regelungen bei einer vorzeitigen Rückzahlung zu vergleichen.

Mehr zu den Hintergründen langfristiger Fixzinsen und der Bedeutung der Kapitalmarktzinsen erfahren Sie auch in unserem Ratgeber zu Fixzins oder variablem Zinssatz.

2. Vorfälligkeitsentschädigung: Welche Regeln gelten für Verträge bis Ende 2026?

Nach § 20 Abs. 2 HIKrG fällt grundsätzlich keine Vorfälligkeitsentschädigung an, wenn die vorzeitigen Rückzahlungen insgesamt 10.000 Euro innerhalb von zwölf Monaten nicht übersteigen. Bei hypothekarisch besicherten Krediten kann jedoch eine Entschädigung entstehen, wenn eine wirksam vereinbarte Kündigungsfrist nicht eingehalten wird (§ 20 Abs. 4 HIKrG). Vertraglich zugesicherte pönalefreie Sondertilgungsrechte sind zusätzlich zu berücksichtigen. Prüfen Sie deshalb vor einer Sondertilgung die für Ihren Kredit geltenden Bedingungen.

  • Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: maximal 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags

  • Restlaufzeit von höchstens einem Jahr: maximal 0,5 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags

Die Vorfälligkeitsentschädigung darf darüber hinaus niemals höher sein als die Zinsen, die der Kreditnehmer bis zum ursprünglich vereinbarten Ende des Kreditvertrages noch bezahlt hätte.

Wie werden die 10.000 Euro Sondertilgung berechnet?

Hier lohnt sich ein Blick in den konkreten Kreditvertrag. Das Gesetz spricht von einem Betrag von 10.000 Euro innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten.

In der Praxis können Banken ihre vertraglichen Sondertilgungsmöglichkeiten unterschiedlich gestalten. Bei manchen Instituten wird der Zwölfmonatszeitraum entsprechend der jeweiligen Sondertilgung betrachtet. Andere Banken räumen beispielsweise einen bestimmten pönalefreien Betrag pro Kalenderjahr – also vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember – ein.

Wird ein vertraglich eingeräumter pönalefreier Betrag in einem Jahr nicht vollständig genutzt, kann der nicht ausgeschöpfte Teil üblicherweise nicht einfach in das nächste Jahr mitgenommen werden.

Es lohnt sich daher, nicht nur die gesetzliche Mindestregelung, sondern auch die konkreten Sondertilgungsbedingungen der jeweiligen Bank zu prüfen. Manche Banken bieten ihren Kunden wesentlich großzügigere Möglichkeiten als gesetzlich vorgeschrieben.

3. Was ändert sich bei der Vorfälligkeitsentschädigung ab 2027?

Mit 1. Jänner 2027 wird die bisherige Obergrenze für neu abgeschlossene Kreditverträge deutlich angehoben.

Statt bisher maximal 1 % kann die Vorfälligkeitsentschädigung künftig bis zu 3 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags betragen.

Wichtig ist jedoch: Nicht sämtliche Regelungen werden geändert.

Die Grenze von 0,5 % bei einer verbleibenden Laufzeit von höchstens einem Jahr bleibt bestehen. Auch die Möglichkeit, bis zu 10.000 Euro innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuzahlen, bleibt erhalten.

Vereinfacht sieht die neue Regelung daher folgendermaßen aus:

  • Vorzeitige Rückzahlungen bis insgesamt 10.000 Euro innerhalb von zwölf Monaten: grundsätzlich entschädigungsfrei. Bei hypothekarisch besicherten Krediten sind jedoch vereinbarte Kündigungsfristen und vertragliche Sondertilgungsrechte zu beachten.

  • Restlaufzeit höchstens ein Jahr: maximal 0,5 %

  • Restlaufzeit mehr als ein Jahr: künftig maximal 3 %

Die Änderung wurde im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2027–2028 beschlossen und betrifft Kreditverträge, die nach dem 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden.

4. Vorfälligkeitsentschädigung berechnen: Beispiele mit 1 % und 3 %

Prozentangaben wirken zunächst abstrakt. Bei größeren Wohnbaufinanzierungen kann der Unterschied zwischen 1 % und 3 % jedoch beträchtlich sein.

Beispiel 1: Sondertilgung von 30.000 Euro

Angenommen, ein Kreditnehmer möchte während einer laufenden Fixzinsperiode zusätzlich 30.000 Euro sondertilgen. Wie hoch eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung tatsächlich ausfällt, lässt sich nicht pauschal berechnen.

Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die im Kreditvertrag vereinbarten Sondertilgungsrechte. Dabei sollten insbesondere die pönalefreie Grenze, der maßgebliche Zeitraum und die Folgen einer Überschreitung geprüft werden.

Ein vereinbarter pönalefreier Sondertilgungsbetrag von 10.000 Euro bedeutet nicht automatisch, dass bei einer Sondertilgung von 30.000 Euro nur die darüberliegenden 20.000 Euro berücksichtigt werden. Manche Vertragsbedingungen sehen bei Überschreiten der Grenze eine Entschädigung auf sämtliche im betreffenden Zeitraum geleisteten Sondertilgungen vor. Andere Verträge können günstigere Regelungen enthalten.

Eine pauschale Rechnung „30.000 Euro abzüglich 10.000 Euro Freibetrag“ ist deshalb ebenso wenig verlässlich wie die automatische Verrechnung des gesetzlichen Höchstsatzes auf die gesamten 30.000 Euro.

Wer eine größere Sondertilgung plant, sollte sich deshalb vorab von seiner Bank schriftlich bestätigen lassen, welcher Betrag pönalefrei zurückgezahlt werden kann und auf welcher Bemessungsgrundlage eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird.

Beispiel 2: Vorzeitige Rückzahlung von 300.000 Euro

Wird beispielsweise aufgrund eines Immobilienverkaufs ein noch offener Kreditbetrag von 300.000 Euro vollständig zurückbezahlt, ergibt sich ein wesentlich größerer Unterschied.

Bisherige Obergrenze:

300.000 Euro × 1 % = 3.000 Euro

Neue Obergrenze:

300.000 Euro × 3 % = 9.000 Euro

Der Unterschied beträgt damit bis zu 6.000 Euro.

Beispiel 3: Vorzeitige Rückzahlung von 500.000 Euro

Bei einer offenen Kreditsumme von 500.000 Euro beträgt die bisherige Obergrenze 5.000 Euro. Ab 2027 wären bei einem entsprechenden Neuvertrag theoretisch bis zu 15.000 Euro möglich.

Diese Beispiele zeigen die maximale Größenordnung. Wichtig ist jedoch: Bis zu 3 % bedeutet nicht automatisch 3 %. Die Vorfälligkeitsentschädigung muss weiterhin angemessen und objektiv gerechtfertigt sein und darf den der Bank entstehenden Vermögensnachteil nicht überschreiten.

5. Gilt die höhere Vorfälligkeitsentschädigung auch für bestehende Wohnkredite?

Für bestehende Kreditnehmer gibt es eine wichtige Entwarnung: Die neue 3-%-Grenze gilt nicht rückwirkend.

Der Gesetzgeber sieht ausdrücklich vor, dass die neue Regelung auf Kreditverträge und Kreditierungen anzuwenden ist, die nach dem 31. Dezember 2026 abgeschlossen beziehungsweise gewährt werden.

Wer seinen Wohnkredit bereits abgeschlossen hat, verliert daher nicht nachträglich seine bisherige gesetzliche Regelung.

Auch für Kreditnehmer, die noch im Jahr 2026 eine Finanzierung abschließen, bleibt hinsichtlich der gesetzlichen Obergrenze grundsätzlich die bisherige Regelung bestehen.

6. Warum wird die Vorfälligkeitsentschädigung überhaupt erhöht?

Die Erhöhung der Vorfälligkeitsentschädigung wird naturgemäß unterschiedlich beurteilt.

Die Begründung für die Änderung liegt unter anderem in der Kalkulation langfristiger Fixzinskredite. Banken gehen bei langen Fixzinsbindungen ein entsprechendes Zins- und Refinanzierungsrisiko ein. Wird ein solcher Kredit vorzeitig zurückbezahlt und kann der tatsächlich entstehende wirtschaftliche Nachteil aufgrund einer niedrigen gesetzlichen Obergrenze nicht ausreichend abgegolten werden, muss dieses Risiko bereits bei der ursprünglichen Kreditkondition berücksichtigt werden.

Die höhere Obergrenze soll Banken daher ermöglichen, dieses Risiko anders zu kalkulieren. Damit verbindet sich auch die Erwartung, dass Fixzinskredite beziehungsweise längere Fixzinsbindungen attraktiver angeboten werden können.

Argumente der Befürworter

Befürworter der Änderung argumentieren, dass eine höhere Obergrenze den tatsächlichen wirtschaftlichen Schaden einer Bank besser berücksichtigen kann. Langfristige Fixzinsen könnten dadurch für Banken leichter kalkulierbar werden.

Auch im europäischen Vergleich ist Österreich mit einer gesetzlichen Deckelung vergleichsweise kreditnehmerfreundlich. In Deutschland kann bei Immobilienkrediten beispielsweise grundsätzlich der tatsächlich entstandene Zinsschaden Grundlage einer Vorfälligkeitsentschädigung sein. Eine vergleichbare allgemeine Deckelung mit 1 % beziehungsweise künftig 3 % besteht dort nicht. Allerdings gibt es auch in Deutschland gesetzliche Kündigungsrechte und Ausnahmen – unter anderem nach zehn Jahren bei entsprechender Kündigungsfrist.

Argumente der Kritiker

Aus Sicht der Kreditnehmer reduziert eine höhere Vorfälligkeitsentschädigung hingegen die Flexibilität.

Niemand weiß bei Abschluss einer Finanzierung mit 20, 25 oder 30 Jahren Laufzeit, wie sich das eigene Leben entwickelt. Ein Immobilienverkauf, eine Trennung, eine Erbschaft oder der Wunsch nach einer Umschuldung können dazu führen, dass ein Kredit wesentlich früher als ursprünglich geplant zurückbezahlt wird.

In solchen Situationen kann der Unterschied zwischen 1 % und 3 % mehrere Tausend Euro ausmachen.

Banken können weiterhin flexibler sein

Die gesetzliche Obergrenze ist keine Verpflichtung, diesen Betrag auch tatsächlich zu verrechnen.

Bereits heute unterscheiden sich Banken bei diesem Thema erheblich. Manche Institute bieten höhere pönalefreie Sondertilgungsbeträge, andere reduzieren eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung oder verzichten unter bestimmten Voraussetzungen darauf.

Gerade bei Kunden mit sehr guter Bonität können auch Sondertilgungsrechte Teil der Konditionsverhandlung sein. Es ist daher durchaus denkbar, dass Banken künftig mit großzügigeren Sondertilgungsmöglichkeiten oder einer freiwillig niedrigeren Vorfälligkeitsentschädigung werben werden.

7. Wann spielt die Vorfälligkeitsentschädigung in der Praxis eine Rolle?

Eine vorzeitige Rückzahlung ist keineswegs ein exotischer Sonderfall. Bei langfristigen Wohnbaufinanzierungen können sich zahlreiche Situationen ergeben, in denen ein Kredit vorzeitig teilweise oder vollständig zurückbezahlt wird.

Verkauf der Immobilie

Wird ein Haus oder eine Eigentumswohnung verkauft, muss der darauf besicherte Wohnkredit in vielen Fällen vollständig zurückbezahlt werden. Befindet sich der Kredit zu diesem Zeitpunkt noch innerhalb einer Fixzinsperiode, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung relevant werden.

Gerade bei hohen offenen Kreditsummen kann die neue 3-%-Grenze einen spürbaren Kostenfaktor darstellen.

Umschuldung zu einer anderen Bank

Sinkt das allgemeine Zinsniveau deutlich, kann eine Umschuldung wirtschaftlich interessant werden. Ein bestehender Kredit wird dabei zurückbezahlt und durch eine neue Finanzierung bei einer anderen Bank ersetzt.

Eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung kann die mögliche Zinsersparnis einer Umschuldung jedoch teilweise reduzieren. Deshalb sollten bei einem Umschuldungsvergleich immer Zinsersparnis, Nebenkosten und eine mögliche Pönale gemeinsam betrachtet werden.

Trennung oder Scheidung

Auch eine Trennung kann eine bestehende Finanzierung verändern. Die gemeinsame Immobilie wird beispielsweise verkauft oder einer der beiden Partner übernimmt das Objekt und die Finanzierung muss neu strukturiert werden.

Je nach Gestaltung kann auch dabei eine vorzeitige Rückzahlung notwendig werden.

Erbschaft oder Schenkung

Durch eine Erbschaft oder Schenkung kann plötzlich zusätzliches Kapital zur Verfügung stehen. Viele Kreditnehmer möchten dieses Geld nutzen, um ihre monatliche Belastung zu reduzieren oder ihren Wohnkredit vollständig zurückzuzahlen.

Bei größeren Beträgen sollte vorher geprüft werden, welche Sondertilgungsrechte bestehen und welche Kosten durch eine zusätzliche Rückzahlung entstehen.

Höheres Einkommen oder anderer Kapitalzufluss

Auch die persönliche finanzielle Situation kann sich über viele Jahre erheblich verändern. Ein höheres Einkommen, Bonuszahlungen, der Verkauf eines Unternehmens oder andere Vermögenszuflüsse können größere Sondertilgungen ermöglichen.

Eine ursprünglich wenig beachtete Vertragsklausel zur vorzeitigen Rückzahlung kann dadurch Jahre später plötzlich relevant werden.

8. Sollte man deshalb einen Wohnkredit noch 2026 abschließen?

Wer ohnehin plant, in den kommenden Monaten eine Immobilie zu kaufen oder eine Wohnbaufinanzierung abzuschließen, sollte die Änderung bei der Vorfälligkeitsentschädigung in seine Überlegungen einbeziehen.

Kreditverträge, die noch bis Ende 2026 abgeschlossen werden, unterliegen hinsichtlich der gesetzlichen Höchstgrenze weiterhin der bisherigen Regelung. Ab 2027 kann die maximale Vorfälligkeitsentschädigung bei neuen Verträgen hingegen bis zu 3 % betragen.

Allein wegen dieser Änderung sollte jedoch keine Finanzierung überstürzt abgeschlossen werden.

Der Zinssatz, die Fixzinsdauer, die monatliche Rate, das notwendige Eigenkapital und die persönliche Lebensplanung sind für eine Finanzierung wesentlich wichtiger als eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung in der Zukunft. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über das Thema Leistbarkeit.

Wer jedoch ohnehin kurz vor einer Finanzierungsentscheidung steht, kann die unterschiedliche Rechtslage 2026 und 2027 als einen zusätzlichen Faktor in seine Entscheidung einbeziehen.

9. Sondertilgungsrechte bei Wohnkrediten vergleichen

Das HIKrG gibt Kreditnehmern einen gesetzlichen Mindestschutz. Banken können ihren Kunden jedoch großzügigere Sondertilgungsrechte einräumen.

Ein Institut kann beispielsweise einen höheren pönalefreien Betrag erlauben, eine niedrigere Vorfälligkeitsentschädigung vereinbaren oder in bestimmten Situationen ganz auf deren Verrechnung verzichten.

Andere Banken orientieren sich hingegen sehr strikt an den gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Möglichkeiten.

Deshalb lohnt es sich, bei einem Kreditvergleich nicht ausschließlich die Sollzinsen miteinander zu vergleichen. Wer beispielsweise bereits weiß, dass in einigen Jahren eine Erbschaft, ein Immobilienverkauf oder ein größerer Kapitalzufluss wahrscheinlich ist, sollte den Sondertilgungsmöglichkeiten entsprechend mehr Gewicht geben.

Trotzdem bleibt der Zinssatz der wesentlich größere finanzielle Hebel einer langfristigen Wohnbaufinanzierung. Eine Vorfälligkeitsentschädigung von 3 % kann bei hohen Kreditsummen mehrere Tausend Euro ausmachen. Bereits geringe Unterschiede beim Zinssatz können über eine Kreditlaufzeit von 20, 25 oder 30 Jahren jedoch einen noch wesentlich größeren finanziellen Effekt haben.

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist daher ein wichtiges Vertragsmerkmal – sie sollte aber niemals isoliert betrachtet werden.

Fazit: Mehr Kostenrisiko bei vorzeitiger Rückzahlung ab 2027

Mit 1. Jänner 2027 steigt die gesetzliche Obergrenze der Vorfälligkeitsentschädigung bei neuen Wohnkrediten unter den entsprechenden Voraussetzungen von bisher 1 % auf bis zu 3 %.

Für Kreditnehmer bedeutet das vor allem: Sondertilgungsrechte und Bedingungen bei einer vorzeitigen Rückzahlung werden bei neuen Finanzierungen wichtiger.

Bestehende Kreditverträge sind von der Änderung nicht betroffen. Auch die gesetzliche Möglichkeit, bis zu 10.000 Euro innerhalb von zwölf Monaten ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuzahlen, sowie die 0,5-%-Grenze bei höchstens einem Jahr verbleibender Laufzeit bleiben bestehen.

Trotz der höheren möglichen Kosten sollte die Vorfälligkeitsentschädigung nicht zum wichtigsten Entscheidungskriterium einer Wohnbaufinanzierung werden. Zinssatz, Fixzinsdauer, monatliche Leistbarkeit und die Gesamtkosten der Finanzierung haben langfristig meist einen wesentlich größeren finanziellen Einfluss.

Ein guter Finanzierungsvergleich berücksichtigt deshalb beides: attraktive Konditionen heute und ausreichend Flexibilität für Veränderungen in der Zukunft.

Häufige Fragen zur Vorfälligkeitsentschädigung

Bei einer vorzeitigen Rückzahlung während einer Fixzinsperiode kann die Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich maximal 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags betragen. Beträgt die verbleibende Laufzeit höchstens ein Jahr, liegt die Obergrenze bei 0,5 %. Zusätzlich bestehen weitere gesetzliche Voraussetzungen und Ausnahmen.

Für Kreditverträge, die nach dem 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden, steigt die bisherige Obergrenze von 1 % auf bis zu 3 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags. Die 0,5-%-Grenze bei höchstens einem Jahr Restlaufzeit bleibt bestehen.

Nein. Die neue Regelung gilt für Kreditverträge und Kreditierungen, die nach dem 31. Dezember 2026 abgeschlossen beziehungsweise gewährt werden. Bestehende Verträge werden nicht rückwirkend auf die neue 3-%-Grenze umgestellt.

Nach § 20 Abs. 2 HIKrG fällt grundsätzlich keine Vorfälligkeitsentschädigung an, wenn die vorzeitigen Rückzahlungen insgesamt 10.000 Euro innerhalb von zwölf Monaten nicht übersteigen. Bei hypothekarisch besicherten Krediten kann jedoch eine Entschädigung entstehen, wenn eine wirksam vereinbarte Kündigungsfrist nicht eingehalten wird (§ 20 Abs. 4 HIKrG). Vertraglich zugesicherte pönalefreie Sondertilgungsrechte sind zusätzlich zu berücksichtigen. Prüfen Sie deshalb vor einer Sondertilgung die für Ihren Kredit geltenden Bedingungen.

Grundsätzlich darf für eine Rückzahlung in einem Zeitraum, für den kein fixer Sollzinssatz vereinbart wurde, keine klassische Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden.

Bei hypothekarisch besicherten Krediten kann jedoch vertraglich eine Kündigungsfrist von bis zu sechs Monaten vereinbart werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann für den nicht eingehaltenen Zeitraum eine entsprechende Entschädigung entstehen.

In der Praxis verzichten viele Banken auf eine solche lange Kündigungsfrist beziehungsweise gestalten die vorzeitige Rückzahlung variabler Finanzierungen kundenfreundlicher. Entscheidend ist daher auch hier der konkrete Kreditvertrag.

Das kann der Fall sein. Muss ein Kredit aufgrund des Verkaufs vollständig zurückbezahlt werden und befindet er sich noch innerhalb einer Fixzinsperiode, kann grundsätzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung entstehen.

Es lohnt sich jedoch, vor der Rückzahlung mit der Bank zu sprechen. Manche Institute zeigen bei einem tatsächlichen Immobilienverkauf mehr Flexibilität als beispielsweise bei einer klassischen Umschuldung zu einem Mitbewerber. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen solchen freiwilligen Verzicht gibt es allerdings nicht.

Ja. Die 3 % stellen die gesetzliche Obergrenze und keine verpflichtende Pauschale dar.

Banken können eine niedrigere Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, höhere pönalefreie Sondertilgungsbeträge anbieten oder unter bestimmten Voraussetzungen ganz auf eine Entschädigung verzichten.

Gerade deshalb können Sondertilgungsrechte künftig ein interessanter zusätzlicher Punkt beim Vergleich verschiedener Finanzierungsangebote werden.

Ihr Wohnkredit sollte auch morgen noch zu Ihnen passen.

Nicht nur der Zinssatz zählt: Auch Sondertilgungsrechte und Rückzahlungsbedingungen machen einen Unterschied. Ich unterstütze Sie dabei, eine Finanzierung zu finden, die zu Ihren Plänen passt.

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